AGB

1. Grundversicherung

Im Mietvertrag der Firma Wonderland Trading GmbH ist eine Vollkaskoversicherung enthalten. Haftpflicht und Kasko Selbstbehalt ist CHF 1500.- pro Schadenfall (diese beinhaltet Schäden an anderen Gegenständen und Fahrzeugen und am gemieteten Fahrzeug). In der Versicherung sind Transportgüter und persönliche Gegenstände des Mieters nicht gedeckt. Bitte beachten: Das Befahren von Rennstrecken, Abschlepp-/ und Prüfungsfahrten (ohne Erlaubnis von unserer Seite her), sowie das Weitervermieten an Drittpersonen ist nicht gestattet. Mechanische Schäden oder Schäden an Windschutzscheiben, Reifen, Unterboden, Autoschlüssel, Felgen, Aufbauten die durch unvorsichtige bzw. unsachgemässe Benützung oder Nichtbeachtung der Gesamthöhe verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters.

2. Treibstoff

Mieten sind exklusiv Diesel oder Benzin.

3. Mietfahrzeuge

Die Wonderland Trading GmbH behält sich vor, die Reservation auf ein anderes Fahrzeugfabrikat derselben Kategorie vorzunehmen, wenn das gewünschte Modell nicht verfügbar ist. Generell gilt: Die Reservation begründet keinen Vertrag zwischen dem Kunden und der Wonderland Trading GmbH. Diese ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Vermietung an Personen zu verweigern.

4. Haftung

Die Wonderland Trading GmbH haftet nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Der Mieter haftet auch bei Überlassung an Dritte und allfällige Mitfahrer. Wird das Mietauto ausserhalb der Öffnungszeiten zurückgebracht, so haftet der Mieter bis die Wonderland Trading GmbH es entgegengenommen hat! Das Mietauto muss so abgestellt werden, dass kein fremdes Fahrzeug blockiert wird! Für Umtriebe haftet der Mieter. Der Mieter haftet für selbstverursachte Defekte am Mietauto. (z. B. Überladen, Kupplung, Reifen etc.) Wählt der Mieter einen anderen Pannendienst als TCS, so haftet der Kunde für die Kosten! Der Mieter haftet mit seiner Kreditkarte für alle Kosten, welche durch diesen Mietvertrag entstanden sind und erlaubt der Wonderland Trading GmbH, diese direkt zu belasten.

5. Versicherungen

Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist von einer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, mit den unten aufgelisteten Deckungssummen oder wie vereinbart. Ebenfalls sind eine Vollkasko-, Diebstahl- und Insassenversicherung, inbegriffen. Der Mieter haftet vollumfänglich für allfällige Rechtsnachteile (Regress von Versicherung, Fahrlässigkeit etc.).

6. Vertragsauflösung

Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens Wonderland Trading GmbH: Wenn der Mieter der Wonderland Trading GmbH falsche Angabe macht. Im Falle des Verzuges oder der Eröffnung des Konkurses. In jedem Fall der Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuge verpflichtet, darüber hinaus hat die Wonderland Trading GmbH das Recht, dass Fahrzeug zu behändigen, selbst wenn es sich auf Privatgrund befindet. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

7. Vertragsverlängerung

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Wonderland Trading GmbH vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Dazu muss eine zusätzliche Depotleistung, welche die Kosten der verlängerten Mietdauer deckt, geleistet werden. Die Wonderland Trading GmbH kann ohne Angabe von Gründen die Verlängerung verweigern.

7. Umtriebsentschädigung

Bank- oder Postrückzahlung CHF 15.00.- Zahlung per Kreditkarte, 3 % Aufschlag. Out of Office Charge CHF 50.00.- Bussen ausserhalb der Schweiz CHF 30.00.- Parkbusse CHF 30.00.- Spezialreinigung nach Aufwand. Betreibung pro Schritt CHF 200.00.- Verzugszins 5 % ab Mietende.

8. Spezialausrüstung der Fahrzeuge

In den Mietauto kann eine Crashbox, ein Restwegschreiber oder ein GPS eingebaut sein. Der Mieter akzeptiert die Nutzung der Daten bei Unfällen, zur Fahrzeugsicherung und bei Ungereimtheiten. Einzelne EU Staaten haben unterschiedliche Gesetze bezüglich dem mitzuführendem Zubehör. Der Mieter ist ver-antwortlich, diese Bestimmungen zu erfüllen.

9. Unfälle und Reparaturen technischer Defekte

Gegen Quittung werden Reparaturen, ohne eigenes Verschulden, vergütet! Nicht versichert oder nicht erlaubt sind Fahrten abseits öffentlicher Strassen und im Gelände. Fahrten ausserhalb Europas. Fahrten ohne erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen und Autorennen. Schäden infolge Trunkenheit von mehr als 0.5 %o Blutalkoholgehalt, unter Einwirkung betäubender Mittel oder von Medikamenten. Schäden infolge Missachtung der Mindesthöhe, Geschwindigkeitsübertretung, fahrlässigem Verhalten, durch Unruhen aller Art und von kriegerischen Ereignissen.

14. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

15. Gerichtsstand

Alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Solothurn in der Schweiz.

Wonderland Trading GmbH

01. Juni 2019

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